Kap Dion

Pensionskonto und Hochrechnung

Das Pensionskonto ermöglicht heute einen zuverlässigen Blick auf den IST-Stand, wie er beim Pensionsversicherungsträger hinterlegt ist. Wenn der Pensionsantritt noch einige Jahre entfernt liegt, kann das Pensionskonto leider keinen Eindruck vermitteln, welche Pensionshöhe zum Antrittstermin zu erwarten ist.
Mit Hilfe unseres Pensionsrechners oder des Rechners der SVA kann eine Hochrechnung der Pensionshöhe vorgenommen werden.

Unterschiedliche Annahmen

Der PVA-Rechner und unser Rechner verwenden den gleichen, gesetzlich vorgegebenen Rechenweg. Sie weichen aber in Ihren Annahmen voneinander ab:

  • Die Aufwertungszahlen des Pensionskontos in der Zukunft werden
    mit 1 angenommen
  • Die Höchstbeitragsgrundlage bleibt in der Zukunft immer gleich
  • Bei vorzeitigem Pensionsantritt wird immer mit Korridorabschlägen gerechnet, auch wenn es sich um eine Hacklerpension handelt, die mit geringeren Abschlägen gerechnet werden müsste.
  • Es gibt beim PVA-Rechner keine Karriereentwicklung, das aktuelle Einkommen wird einfach in die Zukunft fortgeschrieben.
    Diese Annahme entspricht natürlich nicht der Realität. Wenn Lohnsteuerstatistiken betrachtet, so erkennt man deutliche Einkommenszuwächse in jungen Jahren. Ab einem Alter von 40 Jahren fällt der statistische Gehaltsanstieg moderater aus, er bleibt aber immernoch wahrnehmbar. Die Karriereentwicklung hat einen deutlichen Einfluss auf die Höhe der Pension und der Pensionslücke.

Aufgrund dieser Unterschiede im Modell sind die Rechenergebnisse des Kap Dion Rechners und des PVA-Rechners in der Regel nicht direkt vergleichbar. Setzt man allerdings die gleichen Parameter (keine Inflation, keine Karriereentwicklung), so liefern beide Rechner centgenau die gleichen Ergebnisse.

Unterschiedlicher Leistungsumfang

Der PVA-Rechner konzentriert sich auf die Schätzung der Alterspension:

  • Der PVA-Rechner ist beschränkt auf die Pensionskonto-Berechnung und kann daher keine „vereinfachte Rechnung“ ohne Kontomitteilung durchführen.
  • Der PVA-Rechner berücksichtigt keine Versicherungsmonate und bestimmt daher nicht den frühestmöglichen Pensionsantritt.
  • Der PVA-Rechner errechnet keine BU-Pension oder Unfallrente
  • Es wird keine „Pensionslücke“ also Differenz zwischen Letzteinkommen und Pension berechnet.
  • Ebenso gibt es keine Ermittlung von Fixkosten zum Pensionsantritt
  • Eine Darstellung in zukünftigem Geldwert ist nicht vorgesehen.
  • Ein Vergleich der Pensionshöhe unterschiedlicher Rechtslagen ist nicht möglich.

 

Pensionsrecht

Für die Berechnung von Pensionen und Unfallrenten ist das Allg. Sozialversicherungsgesetz eine wichtige Quelle. Hier der Orginaltext ASVG.