Nebenprozesse
| Teil des Prozesswissens. Ein Nebenprozess ist ein untergeordnetes Geschäftsobjekt, das einen Vorgang bei Kunde, Vermittler, Versicherer oder Drittem im Geschäftsfall vertritt; er hat einen eigenen Lebenszyklus und kann die Einreichung des Hauptobjekts sperren. |
Was ein Nebenprozess ist
Während der Antragsstrecke laufen Vorgänge, die nicht der Vermittler am Antrag erledigt: Der Kunde lässt das Fahrzeug zu, ein Gutachter besichtigt einen Vorschaden, eine Führungskraft des Versicherers zeichnet einen Rabatt ab, der Kunde weist sich aus. Sie laufen bei Kunde, Vermittler, Versicherer oder Dritten, haben einen eigenen Status, können den Antrag bis zu ihrem Ergebnis sperren oder kommen erst nach der Einreichung zu einem Ergebnis.
Ein Nebenprozess (subprocess) vertritt einen solchen Vorgang im Geschäftsfall. Er ist ein untergeordnetes Geschäftsobjekt unter einem Hauptobjekt – Offert, Antrag oder Vertrag – desselben Geschäftsfalls, mit eigener IRI, eigenem Inhalt, eigenem Lebenszyklus und eigener Version wie jedes Geschäftsobjekt. Das Modell beschreibt nur das Objekt – wer am Zug ist, was herauskommt, ob es die Einreichung sperrt –, nicht den Ablauf beim Kunden, Vermittler oder Dritten. Ein Hauptobjekt kann mehrere Nebenprozesse tragen; wie viele welcher Art, deklariert der Geschäftsfalltyp. Die Tarifauskunft kennt keine Nebenprozesse: Sie hat keine Objekte.
Merkmale
Neben den Kernmerkmalen jedes Geschäftsobjekts – Zeitstempel, Version, Begründung zum Zustand, Veranlasser, Verantwortlicher und am Zug, Frist und Folge, Historie, Verweis auf die Deklaration, Navigationslinks – trägt ein Nebenprozess:
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
Art ( |
Welcher Vorgang vertreten wird, aus einer offenen Codeliste. Die Norm legt sechs Arten fest (unten); ein Versicherer darf weitere deklarieren. |
Fachliche Kennung |
Die Kennung des Vorgangs dort, wo er läuft: Gutachtenauftrag, Zulassungsvorgang, Identifikationsnummer des Ident-Dienstes. |
Blockierend ( |
Ob der Übergang „einreichen“ des Hauptobjekts erst zulässig ist, wenn der Nebenprozess erfüllt ist. |
Zusammenführung ( |
Wann das Ergebnis in das Hauptobjekt einfließt: vor der Einreichung, nach der Einreichung, offen (der Versicherer entscheidet je Fall) oder keine (das Ergebnis bleibt beim Nebenprozess). |
Frist und Folge ( |
Bis wann das Ergebnis vorliegen muss und was bei Fristablauf geschieht: Antrag abgelehnt, vorläufige Deckung endet, erhöhter Selbstbehalt bleibt. An der Schnittstelle informativ; verbindlich sind Polizze und Schreiben des Versicherers. |
Betroffene Bausteine |
Verweis auf die Bausteine der Konfiguration, deren Werte vom Ergebnis abhängen; dort stehen die Werte als vorläufig mit Verweis zurück auf den Nebenprozess. |
Dokumentanforderungen |
Welche Dokumente der Nebenprozess verlangt oder liefert: Attest, Besichtigungsbericht, Zulassungsschein. |
Ergebnis ( |
Typisiert je Art: Besichtigungsbefund, abgezeichneter Rabatt, Zulassungsdatum. Vertrauliche Ergebnisse – etwa den Inhalt eines Attests – gibt der Versicherer nicht zurück; Zustand, Rollen und Meldungen bleiben sichtbar. |
Blockierend, Zusammenführung, Frist und Folge sind am Objekt Kopien der Deklaration seiner Art, damit ein Client sie ohne Prozesswissen lesen kann.
Lebenszyklus
Ein Nebenprozess folgt dem Muster aus zuerkannten und gesetzten Zuständen: Offen und Ungültig erkennt der Versicherer zu – er bewertet bei jeder Verarbeitung des Hauptobjekts neu, ob Anforderung und Ergebnis noch gelten –, Erfüllt, Abgelehnt, Abgebrochen und Abgelaufen werden gesetzt und bleiben. Eine Wiederholung nach Ablehnung oder Ungültigkeit ist ein neues Objekt mit Herkunft aus dem alten, kein Wiedereröffnen.
| Zustand | Art | Bedeutung |
|---|---|---|
Offen |
zuerkannt |
Ausgangszustand; der Vorgang läuft, „am Zug“ nennt, wer handeln muss. Ein blockierender offener Nebenprozess sperrt den Übergang „einreichen“ des Hauptobjekts. |
Ungültig |
zuerkannt |
Eine Änderung des Hauptobjekts hat Anforderung oder Ergebnis entwertet: Der Vorschaden wurde aus dem Antrag entfernt, das Fahrzeug getauscht, der Rabatt geändert. Mit der Begründung; Endzustand. |
Erfüllt |
gesetzt |
Das Ergebnis liegt vor und gilt; der Versicherer hat es festgestellt. Wo die Zusammenführung es vorsieht, sind die vorläufigen Werte des Hauptobjekts ersetzt. |
Abgelehnt |
gesetzt |
Der Versicherer lehnt ab (Rabatt nicht abgezeichnet, Besichtigung negativ), mit Begründung. |
Abgebrochen |
gesetzt |
Der Veranlasser zieht den Vorgang zurück, mit Begründung. |
Abgelaufen |
gesetzt |
Die Frist ist verstrichen; die deklarierte Folge tritt ein, mit Begründung. |
Die sechs normierten Arten
Die Norm legt für die Antragsstrecke sechs Arten fest. Jede nennt in ihrer Deklaration Veranlasser, Verantwortlichen, ob sie blockiert und wann sie zusammengeführt wird; die Tabelle zeigt den Regelfall, Abweichungen deklariert der Versicherer.
| Art | Vorgang | Am Zug | Zusammenführung |
|---|---|---|---|
Rabattabzeichnung |
Der Vermittler beantragt einen Rabatt über seiner Vollmacht; der Versicherer zeichnet ihn ab oder lehnt ihn ab. Bis dahin ist die Prämie am Hauptobjekt vorläufig. |
Versicherer |
vor der Einreichung, blockierend |
Genehmigungsvorbehalt / Annahme |
Der Versicherer prüft die Annahme (Risiko, Bonität, Sanktionen) und entscheidet unter Vorbehalt; die Deckung ist bis zur Entscheidung vorläufig. |
Versicherer |
nach der Einreichung |
Attest |
Der Kunde legt einen Nachweis eines Dritten vor: ärztliches Attest, Gutachten, Bescheinigung. Der Inhalt ist vertraulich; sichtbar ist nur, ob er vorliegt und genügt. |
Kunde, Dritter |
vor oder nach der Einreichung, deklariert |
Vorschadenbesichtigung |
Ein Gutachter besichtigt das Fahrzeug, wenn der Antrag einen Vorschaden nennt (Beispiel unten). |
Dritter |
drei Varianten, deklariert |
Personenidentifikation |
Der Kunde weist sich aus, etwa per Video-Ident bei einem Ident-Dienst; Pflicht nach Geldwäscherecht in bestimmten Sparten. |
Kunde, Dritter |
vor der Einreichung, blockierend |
Zulassung |
Der Kunde lässt das Fahrzeug mit der Versicherungsbestätigung zu; die Zulassungsstelle meldet die Zulassung an den Versicherer. Die Versicherungsbestätigung bleibt ein eigenes Geschäftsobjekt; der Nebenprozess vertritt den Vorgang bei der Zulassungsstelle. Lag die Zulassung schon beim ersten Aufruf vor, meldet der Versicherer den Nebenprozess als erfüllt, wenn die Art als „immer melden“ deklariert ist. |
Kunde, Dritter |
nach der Einreichung; wandert zum Vertrag mit |
Operationen
Nebenprozesse brauchen keine eigenen Operationen: Alles ist eine der sechs Operationsarten mit denselben vier Prüfungen.
| Operation | Art | Beschreibung |
|---|---|---|
Anforderung durch den Versicherer |
Ergänzung bei der Verarbeitung (kein eigener Aufruf) |
Bei Bearbeitung, Ersetzung oder Übergang des Hauptobjekts stellt der Versicherer fest, dass eine Art fällig ist (Auslösebedingung zutreffend oder Entscheidung je Fall), und legt den Nebenprozess an. Die Antwort trägt ihn unter dem Hauptobjekt, mit „am Zug“, Frist und – wenn blockierend – ohne den Übergang „einreichen“ in den Folgeschritten. |
Beantragung durch den Vermittler |
Erzeugung oder Ableitung aus dem Hauptobjekt |
Der Vermittler legt den Nebenprozess an, etwa die Rabattabzeichnung mit dem gewünschten Rabatt. Zulässig nur, wenn die Deklaration die Art für den Vermittler vorsieht; konform, wenn der Inhalt dem Shape der Art entspricht. |
Nebenprozess lesen |
Auskunft |
Zustand, Rollen, Frist, betroffene Bausteine und Ergebnis, soweit nicht vertraulich. |
Ergebnis einreichen |
Bearbeitung |
Wer am Zug ist, übermittelt Ergebnis oder Dokument: Besichtigungsbericht, Zulassungsmeldung, abgezeichneter Rabatt. Zulässig nur im Zustand Offen und mit der vorausgesetzten Version; konform gegen das Shape des Ergebnisses. Der Versicherer stellt danach fest, ob der Nebenprozess erfüllt ist, und ersetzt vorläufige Werte des Hauptobjekts. |
Abbrechen |
Übergang |
Nur im Zustand Offen, durch den Veranlasser, mit Begründung. Ein blockierender Nebenprozess sperrt danach nicht mehr; ob der Versicherer ihn neu anfordert, entscheidet die Auslösebedingung bei der nächsten Verarbeitung. |
Zustandsänderungen abrufen |
Auskunft |
Die Ereignisse aller Objekte des Geschäftsfalls seit einem Zeitpunkt, auch der untergeordneten: „Nebenprozess erfüllt“, „Nebenprozess abgelaufen“. |
Zusammenführung nach der Einreichung |
Ableitung (Versicherer) |
Liefert ein Nebenprozess unter dem Vertrag sein Ergebnis, leitet der Versicherer daraus den Änderungsantrag einer Vertragsänderung ab. Der Änderungsantrag trägt den Nebenprozess als Herkunft; die Herkunft darf dafür über die Grenze des Geschäftsfalls zeigen. |
Eine Bearbeitung oder ein Übergang des Hauptobjekts, der ein blockierender Nebenprozess sperrt, scheitert an der Zulässigkeit oder Vollständigkeit mit HTTP 409; die Fehlerantwort nennt die blockierenden Objekte mit Zustand (Prüfungen und Zuständigkeiten). Ein eigenes „Gate“-Element gibt es nicht: Die Sperre steht in den Folgeschritten und im Bericht.
Deklaration im Prozesswissen
Welche Nebenprozesse es gibt und wie sie sich verhalten, deklariert das Prozesswissen je Geschäftsfalltyp und
Versicherer in Gruppen (pk:):
-
Arten (
pk:subprocessKind): welche Arten unter welchem Hauptobjekt vorkommen dürfen. -
Auswahl (
pk:selection): alle Arten der Gruppe, genau eine oder beliebige – etwa genau eine der Varianten der Vorschadenbesichtigung. -
Verbindlichkeit (
pk:requirement): muss, sollte oder kann. -
Reihenfolge (
pk:relation): vor der Einreichung, nach der Einreichung oder nach einem anderen Nebenprozess. -
Auslösebedingung (
pk:condition): ein SHACL-Shape über das Hauptobjekt, bei dessen Zutreffen der Versicherer den Nebenprozess anfordert – „Vorschaden = ja“, „Rabatt über der Schwelle“, „Versicherungssumme über dem Limit“. Ohne Bedingung entscheidet der Versicherer je Fall. Mit der Bedingung kann ein Client die Anforderung voraussehen und den Kunden früh darauf hinweisen; verbindlich bleibt die Anforderung des Versicherers. -
Veranlasser und Verantwortlicher je Art, dazu Frist und Folge und blockierend.
-
Mitwandern bei Ableitung (
pk:carryOver): ob offene und erfüllte Nebenprozesse mit der Ableitung Antrag → Vertrag zum neuen Hauptobjekt wandern (Zulassung: ja) oder beim Vorgänger bleiben (Rabattabzeichnung: nein, weil im Vertrag aufgegangen). Standard ist „ja“. -
Immer melden: ob der Versicherer einen Nebenprozess auch dann meldet, wenn er schon erfüllt ist, damit der Client einheitlich auswertet.
Jeder Nebenprozess zeigt mit bc:declaredBy auf die Deklaration seiner Art; so findet ein Client Auswahl,
Verbindlichkeit, Fristen und Auslösebedingung ohne Suche. Die Deklaration ist Teil des
Prozesswissens, das ein Versicherer zur Laufzeit ausspielt.
Beispiel: Vorschadenbesichtigung
Ein Antrag nennt einen Vorschaden am Fahrzeug. Die Deklaration der Art „Vorschadenbesichtigung“ sieht drei Varianten
vor, von denen ein Versicherer genau eine deklariert (pk:selection exactly-one) oder die Wahl dem Kunden lässt:
| Variante 1: vor der Einreichung | Variante 2: nach der Einreichung | Variante 3: Wahl durch den Kunden | |
|---|---|---|---|
Auslösebedingung |
Shape „Baustein Kasko eingeschlossen und Vorschaden = ja“ über den Antrag |
||
Entstehung |
Ergänzung durch den Versicherer bei der ersten Verarbeitung des Antrags, die die Bedingung erfüllt |
||
Blockierend |
ja: „einreichen“ fehlt in den Folgeschritten, bis der Nebenprozess erfüllt ist |
nein: der Antrag ist einreichbar; die Besichtigung läuft nach der Einreichung |
der Kunde wählt zwischen beiden; die Wahl ist eine Bearbeitung am Nebenprozess |
Vorläufige Werte |
keine |
der Selbstbehalt der Kasko ist erhöht und als vorläufig gekennzeichnet, mit Verweis auf den Nebenprozess |
je nach Wahl |
Zusammenführung |
vor der Einreichung: mit „erfüllt“ ist der Antrag ohne Einschränkung einreichbar |
nach der Einreichung: der Nebenprozess wandert zum Vertrag mit; mit „erfüllt“ leitet der Versicherer einen Änderungsantrag ab, der den Selbstbehalt zurücksetzt |
je nach Wahl |
Frist und Folge |
keine Frist; der Antrag bleibt Entwurf |
30 Tage nach Polizzierung; bei Ablauf bleibt der erhöhte Selbstbehalt |
je nach Wahl |
Am Zug |
Dritter (Gutachter), bis das Ergebnis eingereicht ist; dann Versicherer |
Dritter, dann Versicherer |
zuerst Kunde (Wahl), dann wie gewählt |
In allen drei Varianten liest ein Client denselben Satz Merkmale am Nebenprozess und dieselben Folgeschritte am Antrag; er braucht keine eigene Logik je Variante.
Abbildung auf OMDS 3
OMDS 3 beschreibt Nebenprozesse mit denselben Merkmalen – Kennung, fachliche Kennung, Art, Status, blockierend, am Zug, Zusammenführung, Frist, Folge bei Fristablauf, betroffener Baustein – und mit den Operationen „Nebenprozess lesen“ und „Ergebnis einreichen“. Zwei Dinge sind im Modell anders:
-
Der Nebenprozess hängt am Hauptobjekt (Offert, Antrag, Vertrag), nicht am Geschäftsfall. Damit ist klar, auf welchen Stand des Antrags sich ein Ergebnis bezieht: Wird der Antrag bearbeitet oder ersetzt, bewertet der Versicherer die Nebenprozesse dieses Objekts neu; ein eigener Versionsbezug entfällt. Ein Nebenprozess, der die Einreichung überdauert, wandert mit der Ableitung Antrag → Vertrag mit.
-
Die Sperre („Gate“) steht in den Folgeschritten und im Bericht, nicht in einem eigenen Element der Antwort: Der Übergang „einreichen“ fehlt, solange ein blockierender Nebenprozess nicht erfüllt ist, und ein Aufruf trotzdem scheitert an der Zulässigkeit mit den blockierenden Objekten in der Fehlerantwort. Ein Client muss das Gate nicht selbst berechnen.
Ein Wrapper bildet die OMDS-3-Operationen auf Auskunft und Bearbeitung ab, wie die Tabelle oben zeigt; die Fehlercodes von OMDS 3 werden zu den Antworten der Zulässigkeits- (409) und Konformitätsprüfung (422).
Stand der Umsetzung
Nicht umgesetzt. Nebenprozesse folgen mit der Umstellung der Referenzimplementierungen auf Geschäftsobjekte mit eigenen Zuständen, zuerst in der Antragsstrecke mit Rabattabzeichnung und Vorschadenbesichtigung (Vorgehen und Artefakte).