Antrags- bzw. Vertragsrollen

Generell

Personen können an mehreren Stellen im Antrag oder Vertrag in unterschiedlichen Rollen auftreten. Da die gleichen Personen in mehreren Rollen auftreten können, wird dies über Referenzen auf Personenobjekte gelöst. Eine Rolle hat üblicher Weise Zusatzinformationen. In allgemeiner Form ist sie also nicht bloß Referenz, sondern ein Objekt. Es gibt aber Vereinfachungen, die man nutzen sollte um einfache Verträge nicht zu komplex zu machen.

Personenobjekte, Vertragspersonen

Personenobjekte sollen die Daten der Person selbst halten: Name, Identifizierung, Adressen und Konten. Personen sind hier sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (Organisationen).

Im Vertrag ist dies eine Menge der Vertragspersonen. Um sie referenzierbar zu machen, können sie z.B. eine lokale Id haben oder sie werden in einer Liste angeführt und über die Position in der Liste referenziert.

Die Rollen referenzieren diese Personen und ggf. ihre Unterobjekte insb. Adressen. Die Referenz kann lokal erfolgen (Listennummer der Person) oder absolut (Partnernummer, IRI). Personen in Versicherungsverwaltungssystemen haben üblicher Weise eine absolute Referenz. Die Frage ist nur, ob sie bereits im Versicherungssystem vorhanden sind und dem Client bei der Antragsstellung bekannt sind.

Eine Person kann in der Praxis mehrere Adressen haben. Eventuell ist eine Hauptadresse definiert. Wenn man die Adresse als Objekt behandelt, kann man in der Rolle angeben, welche Adresse gemeint ist. Wenn man die Adresse als Felder behandelt, ist die Adresse oftmals eine Eigenschaft der Rolle, die in der Rolle auftreten muss. Es spricht einiges für die Behandlung der Adressen als Objekt. Wobei zu unterscheiden ist, ob es eine systemweite Entity ist oder nur ein lokales Objekt im Request oder Response. Die Adresse als systemweite Entity erlaubt Analysen anhand der Adresse.

Analoges wie für den Umgang mit Adressen gilt für Inkassoverbindungen wie Bankverbindungen, Kreditkarteninformationen, Paypal-Konten.

Auch Telefonnummern und E-Mails können entweder als referenzierbare Eigenschaften an der Person oder als Felder einer Rolle abgebildet werden. Hier werden die Argumente für die referenzierbare Eigenschaft aber schwächer. Selbst wenn eine E-Mail-Adresse zu einer Person gehört, kann es pragmatisch sein, diese in der Rolle anzugeben und nicht in der Person und dann mittels Referenz in die Rolle zu verknüpfen, zumal die E-Mail-Adresse an sich eine global eindeutige ID darstellt.

Versicherungsnehmer (VN)

Dies ist die wohl wichtigste Rolle. Es gibt immer zumindest einen VN. Es kann mehrere VN geben. Sie können gleichberechtigt sein oder es gibt einen Hauptversicherungsnehmer.

Die Adresse des einen (Haupt-) VN ist, so nichts anderes vereinbart ist, die Zustelladresse des Vertrags. Kann eine Person mehrere Adressen haben und hat der konkrete Versicherungsnehmer mehrere Adressen, so muss die richtige Adresse in der Rolle angegeben werden, ob in der Form von Feldern oder als Referenz.

Da es in der Regel einen (Haupt-) Versicherungsnehmer gibt, lässt die 1:1 Kardinalität zum Vertrag es zu, dass Angaben, die an sich Rollenangaben sind, in der Vertragswurzel gespeichert werden. Dies geht nur dann nicht mehr, wenn es mehrere gleichberechtigte Versicherungsnehmer mit unterschiedlichen Angaben zur Rolle gibt, z.B. mehrere VN von denen unterschiedliche Inkassoverbindungen genutzt werden sollen.

Manchmal ist die Abgrenzung zwischen Rolle und Person unklar. Ist beispielsweise die Eigenschaft "Politisch exponierte Person (PEP)" eine Eigenschaft der Rolle im Vertrag oder eine Personeneigenschaft?

Zustelladresse

Mitunter ist die Zustelladresse als eigene Rolle definiert. Teilweise auch als abweichende Zustelladresse: Es gilt die Adresse des VN als Zustelladresse für Vertragsmitteilungen, es sei denn die Rolle abweichende Zustelladresse ist definiert. Diese Rolle ist in der Regel die gleiche Person wie der VN aber mit einer anderen Adresse.

Im Antrag gibt es nur ein (abweichende) Zustelladresse. Im Vertrag gibt es zu einem Zeitpunkt nur eine (abweichende) Zustelladresse.

Achtung: Abweichend oder generell? Es sollte klar sein, wie zu verfahren ist!

Prämienzahler

Der Prämienzahler ist im Normalfall der Versicherungsnehmer. Es gibt aber Anträge und Verträge, wo eine andere Person als Prämienzahler definiert ist. Zu dieser Rolle gehören Inkassodaten. Es kann sein, dass immer ein Prämienzahler anzugeben ist oder dass nur der abweichende Prämienzahler anzugeben ist.

Im Antrag gibt es nur einen (abweichenden) Prämienzahler. Im Vertrag gibt es zu einem Zeitpunkt nur einen (abweichenden) Prämienzahler.

Achtung: Abweichend oder generell? Es sollte klar sein, wie zu verfahren ist!

Versicherte Person (VP)

Eine sog. Personenversicherung enthält im Vertrag eine versicherte Person oder mehrere versicherte Personen, deren Leben, Arbeitsfähigkeit oder Gesundheit durch den Vertrag abgesichert sind. Anders als die bisher diskutierten Rollen, hat diese Rolle einen direkten Bezug zum Deckungsbaum. Die Absicherung der Person hat eine Prämie, es gibt Risikomerkmale, die die Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts bestimmen, und es gibt Wahlmöglichkeiten bezüglich der Deckung.

Die Rolle muss daher Risikoinformationen als Zusatzinfos tragen können: Berufe, Sportarten, Gesundheitsangaben, die nur für diesen Vertrag relevant sind und nicht am Partner persistiert werden.

Die Rolle wird in der Regel nur einmal im Deckungsbaum referenziert, weshalb eine Modellierung als Erweiterung eines Produktbausteins im Antrag infrage kommt, wenn die Rollendaten nur in diesem Antrag Relevanz haben und nicht unabhängig existieren.

Kann aber auch als "versichertes Interesse" gesehen werden und dann wie ein Risikoobjekt behandelt werden: Referenz in den Deckungsbaum oder Referenz aus dem Deckungsbaum.

Wie jede Rolle muss sie auf ein Personenobjekt, die Vertragsperson verweisen.

Sicherstellung

Eine Sicherstellung kommt in verschiedenen Formen: Zession, Verpfändung, Vinkulierung und erfolgt zugunsten einer Person. Eine Sicherstellung kann den ganzen Vertrag betreffen oder aber bestimmte Elemente im Vertragsbaum, z.B. in der Kraftfahrt beim Wechselkennzeichen mit zwei Kfz eine der zwei Kaskodeckungen. Eine Sicherstellung erfordert neben dem Begünstigten eventuell weitere Rollendaten: Beginn und Ende, Angaben zum Leasing- oder Kreditvertrag.

Eine Sicherstellung kann aber auch als Teil des Bausteins im Antrag gesehen werden, solange sie sich nur auf einen einzelnen Baustein (und seine Unterbausteine) bezieht.

Bezugsrecht im Todesfall

Manche Bezugsrechte beziehen sich auf konkrete Personen. Dies kann als Rolle abgebildet werden. Sie können entweder direkt im Baustein (z.B. Haupttarif einer Lebensversicherung, Unfall Baustein Unfalltod) abgebildet werden durch eine Referenz auf eine Person. Oder es gibt eine Liste von Bezugsrechten, in welchen die Bausteine referenziert werden.

Weitere Rollen

Weitere Rollen sind:

  • Erwachsenenvertreter

  • Erziehungsberechtigter